§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ITSay (Inh. Sivanantham Sinthujan), Friedrich-Ebert-Platz 18, 30459 Hannover (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über den Verkauf von Hotspot-/WLAN-Hardware, WLAN-/Netzwerk-Monitoring, Netzwerklösungen sowie Webdesign- und Webentwicklungsleistungen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellungen auf dieser Website – insbesondere im Kostenrechner – sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Ein Vertrag kommt erst durch ein individuelles, vom Auftragnehmer erstelltes Angebot und dessen Annahme durch den Auftraggeber (z. B. schriftlich oder per E-Mail) zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Hotspot-/WLAN-Hardware: Verkauf und Einrichtung von Access Points bzw. Hotspot-Hardware gemäß individuellem Angebot.
(2) WLAN-/Netzwerk-Monitoring: fortlaufende Überwachung der beim Auftraggeber installierten Access Points; wird als Dauerschuldverhältnis mit monatlicher Abrechnung erbracht, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Netzwerklösungen, Systemwechsel & Router-Umstellung: Planung, Access-Point-Platzierung, WLAN-Ausleuchtung, Konfiguration von Routern und Netzwerken für Büro und Gewerbe sowie Migration von Altsystemen. Physische Kabelverlegearbeiten und Unterputz-Installationen sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen von ITSay. Diese sind bauseits durch einen qualifizierten Hauselektriker des Auftraggebers oder durch gesondert beauftragte Dritte durchzuführen. ITSay übernimmt keinerlei Haftung für bauseitige Verkabelungs- oder Elektroarbeiten.
(4) Webdesign, Webentwicklung & Cloud-Bereitstellung: Konzeption, Gestaltung, Programmierung (Next.js) und Bereitstellung von Websites und Web-Applikationen auf modernen Cloud- und Edge-Plattformen (z. B. Vercel) sowie Unterstützung bei der DNS- und Domain-Einbindung (z. B. bei Registraren wie Hostinger) gemäß individuellem Angebot.
(5) Vor-Ort-Checks & Besichtigungen: Vor-Ort-Termine (z. B. im Großraum Hannover oder nach Vereinbarung bundesweit) dienen der Bestandsaufnahme, Ausleuchtung und technischen Machbarkeitsprüfung. Anfahrts- und Bereitstellungskosten richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
Der genaue Leistungsumfang, Liefertermine und Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise. Die auf der Website dargestellten Richtwerte (z. B. im Kostenrechner) sind unverbindliche Anhaltspunkte ohne Anfahrt- und Vor-Ort-Aufwand. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird derzeit keine Umsatzsteuer berechnet; die genannten Beträge sind Endpreise. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 5 Mitwirkungspflichten & Vor-Ort-Angaben des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die bei Kontakt- und Terminanfragen angegebene Anschrift (insbesondere bei Vor-Ort-Terminen) vollständig und zutreffend ist. Für die Durchführung der Leistungen vor Ort stellt der Auftraggeber rechtzeitig ungehinderten Zugang zu den relevanten Räumlichkeiten, eine funktionsfähige Stromversorgung sowie – soweit für die Leistung erforderlich – einen funktionsfähigen Internetanschluss zur Verfügung. Verzögerungen oder Fehlfahrten, die auf unzureichender Mitwirkung oder fehlerhaften Adressangaben des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 7 Laufzeit und Kündigung (Monitoring)
Monitoring-Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnung erbracht und können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Gewährleistung und Herstellergarantien
(1) B2B-Gewährleistung (Sachmängelhaftung): Ist der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellter Hardware 12 Monate ab Gefahrübergang bzw. Ablieferung. Für Kaufleute gilt die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.
(2) Herstellergarantien: Soweit der Hardware-Hersteller (Cambium Networks) eine eigene Herstellergarantie gewährt, handelt es sich um eine eigenständige vertragliche Zusage des Herstellers. Der Auftragnehmer reicht Garantieansprüche auf Wunsch des Auftraggebers im Rahmen des technischen Supports an den Hersteller weiter, übernimmt jedoch keine eigene, über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie.
(3) Dienst- & Werkleistungen: Bei reinen Montage-, Einrichtungs- und Konfigurationsleistungen haftet der Auftragnehmer für die fachgerechte, dem Stand der Technik entsprechende Ausführung.
§ 9 Widerrufsrecht (B2B-Ausschluss)
(1) Kein Widerrufsrecht für Unternehmer: Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich vorrangig an Gewerbetreibende, Freiberufler, Gastronomen und juristische Personen (B2B). Gemäß § 312g Abs. 1 i. V. m. § 355 BGB steht ein gesetzliches Widerrufsrecht ausschließlich Verbrauchern (§ 13 BGB) zu. Für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB) ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
(2) Verbraucher: Sollte im Einzelfall ein Vertrag mit einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, steht diesem das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht zu.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des Schadens, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hannover. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.